Die Sondereigentumsverwaltung wird ausschließlich bei einer vermieteten Eigentumswohnung angewendet. Eine solche Form der Verwaltung kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Eigentümer eine weite räumliche Distanz zur Immobilie hat und sich selbst nicht darum kümmern kann – oder möchte. Die Hausverwaltung kümmert sich dann um alle Angelegenheiten, die Wohnung betreffend.
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